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Unabhängiger Patientenfürsprecher

Ansprechpartner für Patienten

An vielen Krankenhäusern stehen sogenannte Patientenfürsprecher zur Verfügung - als unabhängige Ansprechpartner für Patienten. Sie nehmen zum Beispiel Lob und Beschwerden der Patienten entgegen, beantworten Fragen (z.B. bezüglich Rechte eines Patienten) und versuchen bei Problemen zwischen Patient und Klinikpersonal zu vermitteln. Auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge kann der Patient dem Patientenfürsprecher mitteilen. Dieser leitet sie dann an die zuständigen Stellen weiter.

Sollten Sie Ihr Anliegen mit den Ansprechpartnern der Klinik nicht klären können, nimmt der unabhängige Patientenfürsprecher Ihre Beschwerde entgegen und prüft diese. Er vermittelt zwischen Patient und Klinik und regt eventuell Änderungen an. 

Der Patientenfürsprecher agiert unabhängigkeit vom Krankenhaus. Sollten Sie den Wunsch haben, mit unserer unabhängigen Patientenfürsprecherin Silke Schinz Kontakt aufzunehmen, wenden Sie sich bitte an Tanja Bauschert oder Arnd Dickel, wir werden dann den Kontakt vermitteln. 

Pflichten eines unabhängigen Patientenfürsprechers

Schweigepflicht als oberstes Gebot

Prinzipiell behandelt der Patientenfürsprecher alles vertraulich, was Patienten ihm erzählen – er unterliegt der Schweigepflicht. Nur mit dem Einverständnis eines Patienten darf ein Fürsprecher Informationen weitergeben und zum Beispiel dessen Anliegen gegenüber der Klinikleitung oder dem Krankenhausträger vertreten.

  • Wird nur tätig, wenn ausdrücklich vom Patient gewünscht
  • Kann Informationen einholen, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen – Patient muss den Mitarbeiter schriftlich von der Schweigepflicht entbinden
  • Darf keine medizinischen Beratungen oder Rechtsdienstleistungen nach §2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anbieten und durchführen


Die Inanspruchnahme des Fürsprechers ist für Patienten kostenlos.

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